Die Behandlungsvergütungen dürfen Sie gerne persönlich erfragen. 

                      

 

HINWEIS (AGB)


Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie diesen

bis spätestens     --48 Std. (an Werktagen!!!)-- vorher abzusagen.


ERSTUNTERSUCHUNGSTERMINE bitte ich mindestens --72 Stunden vorher abzusagen--, (ebenfalls an Werktagen) da es eine Doppelstunde in Anspruch nimmt! 


Falls Sie Ihren Termin nicht absagen, wird Ihnen der volle Behandlungspreis in Rechnung gestellt.